Glossar

Schwellenwerte? Bundesvergabegesetz? Direktvergabe? Im ANKÖ-Vergabeglossar finden Sie die wichtigsten Begriffe aus dem Vergabewesen einfach erklärt.

A
  • Angebot

    Die schriftliche Erklärung eines Bieters, in der er sich bereit erklärt, die geforderten Leistungen zu den festgelegten Bedingungen zu erbringen, einschließlich des angegebenen Preises.

  • Auftraggeber

    Die Institution oder Person, die einen öffentlichen Auftrag ausschreibt und die Leistungen oder Lieferungen für öffentliche Zwecke beschaffen möchte.

  • Auftragsvergabe

    Der formelle Akt, durch den der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag für die Durchführung eines Auftrags an einen Bieter erteilt, basierend auf den im Vergabeverfahren eingereichten Angeboten und unter Berücksichtigung der geltenden Kriterien.

  • Auftragswert

    Der geschätzte oder tatsächliche finanzielle Wert eines öffentlichen Auftrags, der oft als Schwellenwert für die Anwendung verschiedener Regelungen im Vergabeprozess dient.

  • Ausschreibung

    Eine öffentliche Bekanntmachung, durch die der öffentliche Auftraggeber Interesse an der Beschaffung von Waren, Dienstleistungen oder Bauleistungen signalisiert und potenzielle Bieter dazu auffordert, Angebote abzugeben.


B
  • Bekanntmachung

    Eine formelle Veröffentlichung, mit der der öffentliche Auftraggeber die Absicht ankündigt, einen Auftrag zu vergeben, und potenzielle Bieter dazu auffordert, Interesse zu bekunden oder Angebote abzugeben.

  • Bestbieterprinzip

    Das Bestbieterprinzip besagt, dass der Zuschlag im Vergabeverfahren an den Bieter mit dem wirtschaftlich günstigsten Angebot unter Berücksichtigung der vorgegebenen Kriterien erfolgt.

  • Bewertungskriterien

    Die festgelegten Kriterien, anhand derer die eingegangenen Angebote im Vergabeverfahren bewertet werden, um den wirtschaftlich günstigsten Bieter gemäß den vorgegebenen Anforderungen zu ermitteln.

  • Bietergemeinschaft

    Eine Gruppe von Bietern, die sich zusammenschließen, um gemeinsam an einem Vergabeverfahren teilzunehmen und die geforderten Leistungen zu erbringen.

  • Bieterkonsortium

    Ähnlich wie eine Bietergemeinschaft ist ein Bieterkonsortium eine Vereinigung von Unternehmen, die sich zusammenschließen, um gemeinsam an einer Ausschreibung teilzunehmen und die geforderten Leistungen zu erbringen.


C
  • CPV-Code

    Ein europaweit standardisierter Code für Waren und Dienstleistungen, der bei der Klassifizierung von Ausschreibungen und öffentlichen Aufträgen verwendet wird, um eine einheitliche und verständliche Struktur für die Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen sicherzustellen.


D
  • Dienstleistungskonzession

    Eine Vereinbarung, bei der ein privater Anbieter gegenüber einer öffentlichen Auftraggeberin Dienstleistungen erbringt und dabei das wirtschaftliche Risiko trägt, während er das Recht hat, Gewinne aus der Erbringung dieser Dienstleistungen zu erzielen.

  • Dokumentation der Ausschreibung:

    Die schriftlichen Unterlagen, die im Zuge einer Ausschreibung erstellt werden und alle relevanten Informationen enthalten, die für potenzielle Bieter notwendig sind, um ein qualifiziertes Angebot abzugeben.

  • Dreistufiges Verhandlungsverfahren

    Ein Verhandlungsverfahren im Vergabeprozess, bei dem in drei aufeinander folgenden Phasen Angebote verhandelt werden können, um zu einer optimalen Lösung zu gelangen.

  • Durchführungsverordnung

    Eine Rechtsvorschrift, die nähere Bestimmungen zur Umsetzung und Anwendung von Gesetzen im Bereich des Vergabewesens regelt.

  • Dynamische Beschaffungssysteme (DBS)

    Eine elektronische Plattform, die kontinuierlich offen ist und es ermöglicht, ohne vorherige Beschränkungen Liefer- oder Dienstleistungsaufträge elektronisch einzureichen, zu überprüfen und zu vergeben.


E
  • Eignungskriterien

    Kriterien, die die fachliche, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Bietern bewerten, um sicherzustellen, dass sie die erforderlichen Qualifikationen für die Durchführung des Auftrags besitzen.

  • Eignungsprüfung

    Die Überprüfung der Eignung von Bietern im Vergabeverfahren, um sicherzustellen, dass sie die notwendigen Anforderungen und Qualifikationen erfüllen, um den Auftrag erfolgreich auszuführen.

  • Elektronische Vergabe (eVergabe)

    Der Einsatz von elektronischen Mitteln und Informations- und Kommunikationstechnologien für den gesamten Vergabeprozess, von der Ausschreibung bis zur Auftragsvergabe.

  • EU-Schwellenwerte

    Die finanziellen Obergrenzen für Aufträge, bei deren Überschreitung die Vergabe europaweit ausgeschrieben werden muss, um den Grundsätzen des freien Wettbewerbs innerhalb der Europäischen Union zu entsprechen.

  • Ex-ante-Transparenz

    Die Verpflichtung, alle wesentlichen Informationen im Zusammenhang mit einem geplanten Vergabeverfahren vor Beginn des Verfahrens zu veröffentlichen, um potenziellen Bietern frühzeitig Zugang zu relevanten Informationen zu gewähren.


F
  • Förmlicher Fehler

    Ein schwerwiegender Fehler im Vergabeverfahren, der dazu führen kann, dass ein Angebot oder eine Vergabeentscheidung für ungültig erklärt wird.

  • Freihändige Vergabe

    Eine Ausnahme vom üblichen offenen Vergabeverfahren, bei der der Auftrag ohne vorherige Ausschreibung direkt an einen bestimmten Bieter vergeben wird, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

  • Frist zur Angebotsabgabe

    Der festgelegte Zeitpunkt, bis zu dem Bieter ihre Angebote für einen öffentlichen Auftrag einreichen müssen, um im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden.

  • Frist zur Teilnahmeantragsabgabe

    Der vorgeschriebene Zeitpunkt, bis zu dem potenzielle Bieter ihre Teilnahmeanträge für die Teilnahme an einem Vergabeverfahren einreichen müssen.

  • Funktionsausschreibung

    Eine Ausschreibung, bei der nicht die technischen Spezifikationen, sondern die Funktionen und Anforderungen beschrieben werden, die das zu liefernde Produkt oder die zu erbringende Dienstleistung erfüllen muss.


G
  • Gewerberechtliche Qualifikation

    Die Überprüfung der Befähigung eines Bieters, ein Gewerbe auszuüben, und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe.

  • Gewichtung der Zuschlagskriterien

    Die prozentuale Wertigkeit, die den verschiedenen Kriterien im Vergabeverfahren zugeordnet wird, um die relative Bedeutung von Qualitäts- und Preisaspekten bei der Auswahl des wirtschaftlich günstigsten Angebots zu bestimmen.

  • Gründen ohne vorherige Bekanntmachung

    Eine Ausnahme vom Prinzip der öffentlichen Ausschreibung, die es öffentlichen Auftraggebern unter bestimmten Bedingungen erlaubt, Aufträge ohne vorherige Bekanntmachung zu vergeben.

  • Gültigkeitsdauer des Angebots

    Der Zeitraum, für den ein eingereichtes Angebot verbindlich bleibt, während dem der Bieter an sein Angebot gebunden ist.

  • Gutschriftsmodell

    Ein Modell zur Berücksichtigung von Umweltaspekten oder sozialen Kriterien bei der Bewertung von Angeboten im Vergabeverfahren, um nachhaltige Beschaffungsentscheidungen zu fördern.


H
  • Hauptangebot

    Das Angebot, das sämtliche wesentlichen Angaben und Preisbestandteile für die geforderten Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens enthält.

  • Hauptpreis

    Der Preis, der als Grundlage für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots dient und alle relevanten Kosten für die geforderten Leistungen umfasst.

  • Höchstzahl der Angebote

    Die maximale Anzahl von Angeboten, die ein Bieter im Rahmen eines Vergabeverfahrens einreichen kann, um die Qualität und Effizienz des Auswahlprozesses zu gewährleisten.

  • Honorarfreie Angebotsabgabe

    Die Möglichkeit für Bieter, ihre Angebote ohne Zahlung eines Entgelts oder einer Gebühr einzureichen, um den Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern und die Teilnahme von verschiedenen Anbietern zu fördern.

  • Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

    Eine verbindliche Gebührenordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurdienstleistungen in Deutschland regelt, aber auch bei grenzüberschreitenden Vergaben relevant sein kann.


I
  • In-House-Vergabe

    Die Vergabe von Aufträgen an interne Einheiten oder Organisationen, die im Besitz des öffentlichen Auftraggebers sind, ohne eine öffentliche Ausschreibung durchzuführen.

  • Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT)

    Technologien und Anwendungen im Bereich der Informationstechnologie und Telekommunikation, die bei öffentlichen Aufträgen im Bereich der digitalen Transformation eine entscheidende Rolle spielen.

  • Innovationspartnerschaft

    Eine Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen, bei der innovative Produkte oder Dienstleistungen gemeinsam entwickelt und getestet werden, bevor sie offiziell beschafft werden.

  • Innovationsschutzklausel

    Eine Regelung im Vergaberecht, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, innovative Lösungen ohne Verletzung von Patenten oder Urheberrechten zu nutzen.

  • Interessenkonflikt

    Eine Situation, in der Personen oder Unternehmen aufgrund ihrer Position oder Verbindungen in einem Vergabeverfahren möglicherweise nicht objektiv und unparteiisch handeln können.


J
  • Juristische Personen öffentlichen Rechts

    Juristische Personen öffentlichen Rechts sind Rechtssubjekte, zu ihnen zählen Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), Gemeindeverbände und gesetzliche Interessensvertretungen.

  • Juristische Personen privaten Rechts

    Juristische Personen des Privatrechts sind Rechtssubjekte, zu ihnen zählen nach Privatrecht gegründete Personenvereinigungen (z.B. AG, GmbH, Verein) oder Vermögensmassen, wenn ein Vermögen einem bestimmten Zweck gewidmet ist, wie z.B. Stiftungen oder ein ruhender Nachlass.


K
  • Klein- und Mittelunternehmen (KMU)

    Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe bestimmte Kriterien erfüllen und in Vergabeverfahren besondere Berücksichtigung finden können.

  • Konzessionsvergabe

    Die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen, bei der ein privater Anbieter gegen Entgelt Dienstleistungen für öffentliche Zwecke erbringt.

  • Kostenartenrechnung

    Die detaillierte Aufschlüsselung der Kosten für die zu erbringenden Leistungen im Rahmen eines Angebots im Vergabeverfahren.

  • Kostenkontrolle

    Der Prozess der Überwachung und Steuerung der Kosten während der Umsetzung eines Projekts oder einer Leistung im Rahmen eines öffentlichen Auftrags.

  • Kriterienkatalog

    Eine systematische Liste von Bewertungskriterien, die im Vergabeverfahren zur objektiven Bewertung der eingereichten Angebote verwendet werden.


L
  • Leistungsbeschreibung

    Eine detaillierte Darstellung der geforderten Leistungen, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens von den Bietern erbracht werden sollen.

  • Leistungsverzeichnis

    Eine strukturierte Aufstellung der zu erbringenden Leistungen, oft mit Mengen- und Qualitätsangaben, um eine präzise Angebotsabgabe zu ermöglichen.

  • Leistungszeitraum

    Der zeitliche Rahmen, innerhalb dessen die geforderten Leistungen erbracht werden müssen, wie im Vergabeverfahren festgelegt.

  • Los

    Eine Teilmenge eines Auftrags, der unabhängig von anderen Teilen betrachtet und vergeben werden kann, um die Flexibilität im Vergabeprozess zu erhöhen.

  • Losweise Ausschreibung

    Eine Vergabepraxis, bei der ein Gesamtauftrag in mehrere Lose unterteilt wird, um eine differenzierte Vergabe an verschiedene Bieter zu ermöglichen.


M
  • Mängelrüge

    Die formelle Beanstandung von Fehlern oder Mängeln im Vergabeverfahren durch einen Bieter, um die Rechtmäßigkeit und Transparenz des Verfahrens zu gewährleisten.

  • Markterkundung

    Eine vorbereitende Phase vor der eigentlichen Ausschreibung, in der der öffentliche Auftraggeber den Markt analysiert, um Informationen über verfügbare Produkte oder Dienstleistungen zu sammeln und die Bedingungen für das kommende Vergabeverfahren zu klären.

  • Mindestanforderungen

    Die festgelegten minimalen Kriterien, die Bieter erfüllen müssen, um im Vergabeverfahren berücksichtigt zu werden.

  • Mittelbare Vergaben

    Vergaben, bei denen der öffentliche Auftraggeber die Auswahl des Auftragnehmers nicht selbst trifft, sondern diese Entscheidung einem Dritten überlässt.

  • Musterformulare

    Vorgefertigte Dokumente und Formulare, die im Vergabeverfahren verwendet werden, um einheitliche Informationen von den Bietern zu erhalten.


N
  • Nachprüfungsverfahren

    Ein Verfahren, das es Bietern ermöglicht, Unregelmäßigkeiten im Vergabeverfahren vor einer Vergabekontrollbehörde anzufechten und prüfen zu lassen.

  • Nebenangebote

    Zusätzliche Angebote, die Bieter neben ihrem Hauptangebot einreichen können, um alternative Lösungen oder Optionen anzubieten.

  • Nebenangebotsausschlussklausel

    Eine Bestimmung im Vergabeverfahren, die es verbietet, zusätzliche Angebote abzugeben, wenn dies nicht ausdrücklich erlaubt ist.

  • Netto-Auftragswert

    Der finanzielle Wert eines Auftrags ohne Berücksichtigung von Mehrwertsteuer und anderen indirekten Steuern.

  • Nicht offenes Verfahren

    Ein Vergabeverfahren, bei dem nur ausgewählte Bieter aufgrund ihrer Eignung und Leistungsfähigkeit zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.


O
  • Offenes Verfahren

    Ein Vergabeverfahren, bei dem alle interessierten Bieter Angebote abgeben können, ohne vorher zur Angebotsabgabe aufgefordert worden zu sein.

  • Option

    Die Möglichkeit für den öffentlichen Auftraggeber, Vertragsverlängerungen oder zusätzliche Leistungen in einem bestehenden Vertrag zu vereinbaren.


P
  • Preisangebot

    Der finanzielle Aspekt eines Angebots, der den Gesamtpreis für die geforderten Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens angibt.

  • Preisprüfung

    Die Überprüfung der Preisangaben in den eingereichten Angeboten, um sicherzustellen, dass sie den festgelegten Anforderungen entsprechen.

  • Projektsteuerung

    Die umfassende Überwachung und Koordination aller Aspekte eines Projekts, um sicherzustellen, dass es gemäß den Vorgaben und Anforderungen durchgeführt wird.

  • Prüfung und Wertung der Angebote

    Der Prozess, bei dem die eingereichten Angebote anhand der vorher festgelegten Kriterien bewertet werden, um den wirtschaftlich günstigsten Bieter zu ermitteln.

  • Public-Private Partnership (PPP)

    Eine Form der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Partnern zur gemeinsamen Erbringung von Dienstleistungen oder Infrastrukturprojekten.


Q
  • Qualifizierte elektronische Signatur

    Unter einer qualifizierten elektronischen Signatur versteht man eine elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wurde und auf einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen beruht. Sie erfüllt rechtlich eine eigenhändigen Unterschrift, sofern durch Gesetz oder Parteienvereinbarungen nicht anders bestimmt sind.


R
  • Rahmenvereinbarung

    Eine vertragliche Vereinbarung zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem oder mehreren Lieferanten, die die Bedingungen für zukünftige Auftragserteilungen regelt.

  • Rechnungsprüfung

    Die Überprüfung der eingereichten Rechnungen im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, um sicherzustellen, dass die vereinbarten Preise und Leistungen korrekt abgerechnet werden.

  • Rechtsschutzstelle

    Eine unabhängige Stelle, bei der Bieter im Rahmen von Nachprüfungsverfahren Einspruch erheben können, um mögliche Verstöße im Vergabeverfahren überprüfen zu lassen.

  • Referenzprojekte

    Frühere Projekte oder Aufträge, die von Bietern vorgelegt werden, um ihre Erfahrung und Qualifikation im Zusammenhang mit dem ausgeschriebenen Auftrag nachzuweisen.

  • Risikoverteilung

    Die Verteilung von Risiken zwischen den Vertragsparteien im Rahmen eines öffentlichen Auftrags, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichkeiten angemessen geteilt werden.


S
  • Sektorenauftraggeber

    Eine Organisation, die zwar nicht dem klassischen öffentlichen Bereich angehört, aber öffentliche Dienstleistungen erbringt und daher den vergaberechtlichen Regelungen unterliegt.

  • Selbstreinigung

    Die Möglichkeit für einen Bieter, durch ergreifende Maßnahmen nachzuweisen, dass er trotz früherer Verstöße gegen vergaberechtliche Bestimmungen weiterhin als zuverlässiger Bieter angesehen werden kann.

  • Spezifikation

    Eine genaue und detaillierte Beschreibung der geforderten Leistungen, die Bieter bei der Erstellung ihrer Angebote beachten müssen.

  • Submissionsstelle

    Die Stelle, bei der Bieter ihre Angebote einreichen und die Submission (Angebotsöffnung) stattfindet.

  • Subunternehmer

    Ein Unternehmen, das von einem Hauptauftragnehmer beauftragt wird, Teile der vereinbarten Leistungen zu erbringen, ohne direkten Vertragspartner des öffentlichen Auftraggebers zu sein.


T
  • Teillose Vergabe

    Die Vergabe eines Auftrags in mehreren Teilen oder Losen, um verschiedenen Bietern die Möglichkeit zu geben, an unterschiedlichen Teilen des Auftrags teilzunehmen.

  • Teilnahmewettbewerb

    Ein Verfahren, bei dem interessierte Unternehmen zu Beginn des Vergabeprozesses ihre Eignung nachweisen müssen, bevor sie zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

  • Teilwertung

    Die separate Bewertung von bestimmten Aspekten oder Kriterien eines Angebots im Vergleich zu anderen, um eine differenzierte Bewertung zu ermöglichen.

  • Tragende Wirkung

    Die Verpflichtung eines Bieters, die im Angebot gemachten Angaben und Zusicherungen während der Vertragsausführung einzuhalten, da diese einen bindenden Charakter haben.

  • Transparenzgebot

    Die Verpflichtung, den Vergabeprozess transparent zu gestalten, um sicherzustellen, dass alle Bieter gleichermaßen informiert sind und Chancengleichheit herrscht.


U
  • Ungültigkeit des Angebots

    Die Feststellung, dass ein eingereichtes Angebot aufgrund schwerwiegender Verstöße oder Mängel ungültig ist und daher nicht berücksichtigt werden kann.

  • Unternehmenspräqualifikation

    Ein Verfahren, bei dem Unternehmen ihre Eignung für die Teilnahme an Vergabeverfahren vorab nachweisen können, um ihre Qualifikation für verschiedene Aufträge zu dokumentieren.

  • Unterschwellenvergabe

    Die Vergabe von Aufträgen, die die EU-Schwellenwerte nicht erreichen, und daher nicht den umfassenden europäischen Vergaberegeln unterliegen.

  • Unterstützende Maßnahmen

    Maßnahmen, die darauf abzielen, die Teilnahme von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren zu erleichtern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

  • Unwirksamkeit des Vertrags

    Die Feststellung, dass ein geschlossener Vertrag aufgrund schwerwiegender Verstöße gegen das Vergaberecht für nichtig erklärt wird.


V
  • Vergabekontrollbehörde

    Eine unabhängige Institution, die für die Überprüfung von Nachprüfungsanträgen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren zuständig ist.

  • Verhandlungsverfahren

    Ein Vergabeverfahren, bei dem der öffentliche Auftraggeber mit Bietern Verhandlungen führen kann, um das beste Angebot zu erzielen.

  • Vertragsänderung

    Eine Modifikation oder Ergänzung eines bestehenden Vertrags zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem Auftragnehmer, die während der Vertragslaufzeit vorgenommen wird.

  • Vertragsstrafe

    Eine finanzielle Sanktion, die im Vertrag festgelegt wird und fällig wird, wenn der Auftragnehmer bestimmte vertragliche Verpflichtungen nicht erfüllt.

  • Vorinformation

    Die Bekanntgabe von geplanten Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber, um potenzielle Bieter frühzeitig zu informieren und den Wettbewerb zu fördern.


W
  • Wertgrenzen

    Die Wertgrenzen sind die Schwellenwerte, die bestimmen, ob ein Auftrag dem nationalen oder dem europäischen Vergaberecht unterliegt. Die Wertgrenzen werden regelmäßig angepasst und hängen von der Art des Auftrags, dem Auftraggeber und dem Gegenstand des Auftrags ab.

  • Wettbewerb

    Der Wettbewerb ist das grundlegende Prinzip des Vergaberechts, das die freie und faire Teilnahme aller interessierten Wirtschaftsteilnehmer an öffentlichen Ausschreibungen gewährleistet. Der Wettbewerb soll die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Beschaffung fördern.

  • Widerruf

    Der Widerruf ist die Möglichkeit des Auftraggebers, ein Vergabeverfahren ohne Zuschlagserteilung zu beenden. Der Widerruf muss begründet werden und darf nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgen. Die Bewerber oder Bieter haben keinen Anspruch auf Ersatz ihrer Kosten oder auf Schadenersatz, wenn der Auftraggeber das Verfahren widerruft.

  • Widerspruch

    Der Widerspruch ist das Rechtsmittel, das die Bewerber oder Bieter gegen eine Entscheidung des Auftraggebers im Vergabeverfahren einlegen können. Der Widerspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist und Form eingebracht werden und die Gründe für die Beanstandung enthalten. Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung, d.h. der Auftraggeber darf den Zuschlag nicht erteilen, bis über den Widerspruch entschieden wurde.

  • Wirtschaftlich günstigstes Angebot

    Das wirtschaftlich günstigste Angebot ist das Angebot, das den Zuschlag erhält, wenn der Auftraggeber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis als Zuschlagskriterium wählt. Das wirtschaftlich günstigste Angebot wird anhand von verschiedenen Faktoren ermittelt, die neben dem Preis auch die Qualität, die Nachhaltigkeit, die Innovation oder andere Aspekte der Leistung berücksichtigen.


X
  • X-Vergabe

    Der Begriff „X-Vergabe“ findet in Österreich kaum Verwendung. In Deutschland hingegen bezeichnet „X-Vergabe“ einen einheitlichen, standardisierten Zugang für Bieter auf den unterschiedlichen Vergabeplattformen von Bund, Ländern und Kommunen. Dafür wird ein plattformübergreifender Standard für den zuverlässigen und sicheren Austausch von Daten und Dokumenten zwischen Bietern und den elektronischen Vergabeplattformen entwickelt. Dieser Standard wird in Deutschland durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern gemeinsam mit Vergabestellen und Software-Lösungsanbietern in Deutschland erarbeitet.


Y
  • Y-Verfahren

    Das Y-Verfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots, das sowohl den Preis als auch die Qualität berücksichtigt. Dabei werden die Angebote zunächst nach dem Preis gereiht und dann nach der Qualität bewertet. Das Angebot mit dem höchsten Qualitätsindex erhält den Zuschlag.


Z
  • Zugang zu Vergabeunterlagen

    Der Zugang zu Vergabeunterlagen ist das Recht der interessierten Wirtschaftsteilnehmer, die Unterlagen zu erhalten, die für die Vorbereitung und Einreichung der Angebote erforderlich sind. Der Zugang zu Vergabeunterlagen muss kostenlos, uneingeschränkt, vollständig und direkt sein.

  • Zulassung von Nebenangeboten

    Die Zulassung von Nebenangeboten ist die Möglichkeit, dass die Bieter neben ihrem Hauptangebot auch alternative Angebote einreichen können, die von den Ausschreibungsunterlagen abweichen. Die Zulassung von Nebenangeboten muss vom Auftraggeber ausdrücklich vorgesehen werden.

  • Zuschlag

    Der Zuschlag ist die Entscheidung des Auftraggebers, einen bestimmten Bieter mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen. Der Zuschlag wird nach den Zuschlagskriterien erteilt, die im Vergabeverfahren festgelegt sind.

  • Zuschlagskriterien

    Die Zuschlagskriterien sind die Kriterien, nach denen der Auftraggeber den wirtschaftlich günstigsten Bieter ermittelt. Die Zuschlagskriterien können entweder das beste Preis-Leistungs-Verhältnis oder der niedrigste Preis sein.

  • Zweckmäßigkeitsprüfung

    Die Zweckmäßigkeitsprüfung ist die Prüfung, ob die Beschaffung eines Auftrags durch den Auftraggeber zweckmäßig ist, d.h. ob sie den Bedarf des Auftraggebers deckt, wirtschaftlich ist und den Grundsätzen des Vergaberechts entspricht.