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Seit 5. Dezember 2023 ersetzt die „ID Austria“ die „Handy-Signatur“. Sie soll eine Weiterentwicklung von Handy-Signatur und Bürgerkarte sein und befindet sich nun im regulären Betrieb. Sind Sie bereits umgestiegen?
Gerade im Vergabebereich hat die Handy-Signatur uns und Sie viele Jahre begleitet. Nun wurde sie am 5. Dezember 2023 von der sogenannten ID Austria abgelöst. Was ändert sich für Sie dadurch? Der ANKÖ hat recherchiert und alle wesentlichen Punkte für Sie zusammengefasst.
Grundsätzlich
Ihr bestehendes Zertifikat kann in bisheriger Form weiterhin für die qualifizierte elektronische Signatur verwendet werden, aber für den Einsatz im eGovernment-Bereich ist zwingend eine ID Austria notwendig. Mit der ID Austria können Sie Ihre Identität gegenüber digitalen Anwendungen und Diensten, also auch bei ANKÖ-Anwendungen, nachweisen. Ihre ID Austria (elektronische Identität) ist Ihr neuer Schlüssel zu sicheren digitalen Services. Mit Ihrer ID Austria können Sie sich weiterhin bei allen Services anmelden, die eine Anmeldung mit Handy-Signatur anbieten.
Was ist neu
ID Austria vereint die qualifizierte elektronische Signatur mit dem Zugang zu e-Services von Wirtschaft sowie Verwaltung und fungiert nun zusätzlich als Basis für Ihre digitale Ausweisplattform (ID Austria mit Vollfunktion).
Von der Handy-Signatur zur ID Austria mit Basisfunktion
Die Basisfunktion der ID Austria enthält alle Funktionen der Handy-Signatur. Auch Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich. Die Handy-Signatur kann jederzeit über einen Online-Prozess auf die ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Dabei werden die Anmeldedaten und auch die Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur übernommen.
Von ID Austria mit Basisfunktion zur ID Austria mit Vollfunktion
Die Vollfunktion der ID Austria eröffnet zusätzlich zu den Funktionen der Handy-Signatur auch neue Einsatzmöglichkeiten, wie z.B. die Ausweisfunktion am Smartphone und die EU-weite Anerkennung. Aus Sicherheitsgründen ist für die Registrierung der ID Austria mit Vollfunktion eine behördliche Identitätsfeststellung notwendig, sprich Sie müssen aufs Amt. Der ANKÖ kann dies leider nicht, wie bisher bei der Handy-Signatur möglich, für Sie übernehmen.
Tipp
Wenn Sie einen neuen Reisepass oder Personalausweis bei der Behörde beantragen, kann gleichzeitig der behördliche Teil des ID-Austria-Registrierungsprozesses direkt durchgeführt werden, so ersparen Sie sich einen zusätzlichen Weg aufs Amt.
Anwendungsbeispiele
Digitale Behördenservices (über oesterreich.gv.at) wie: Hauptwohnsitz ändern, Urkunde beantragen, Schwangerschaft & Geburt, Reisepass ablegen, Wahlkarte beantragen, PDF-Signatur per App „Digitales Amt”, Formularservice, Mein Postkorb, Meldebestätigung, Meldeauskunft, Strafregisterbescheinigung, Aktuelle Volksbegehren, Brutto-Netto-Rechner (inkl. Familienbonus Plus), Justiz-Formulare, Wohnsitz-Abmeldung (ohne anschließende Anmeldung), Diebstahlsanzeige, ZVR-E-Gov-Beauftragter, Pendlerrechner, Geburtsanzeige, Todesanzeige und Zentrales Waffenregister.
E-Government-Plattformen
Sobald Sie auf oesterreich.gv.at eingeloggt sind, können Sie auch diese Plattformen nutzen: JustizOnline, FinanzOnline, Meine SV, Transparenzportal und Unternehmensserviceportal.
Quellen und weiterführende Links
Auftragnehmerkataster Österreich
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