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Eine kürzlich durchgeführte Überprüfung des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) ergab, dass rund 43 % der Bekanntgaben im öffentlichen Auftragswesen unvollständige oder unplausible Daten enthalten. Im aktuellen Rundschreiben werden öffentliche Auftraggeber:innen und Sektorenauftraggeber:innen auf ihre Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Publikation von Bekanntmachungen und Bekanntgaben gemäß dem Bundesvergabegesetz hingewiesen.
Publikationsverpflichtungen und Datenqualität
Bekanntmachungen und Bekanntgaben im Zusammenhang mit Vergabeverfahren im Oberschwellenbereich haben sowohl auf nationaler als auch auf Unionsebene zu erfolgen. In diesem Zusammenhang ruft das BMJ sein Rundschreiben vom 25. Juli 2023 in Erinnerung, welches die verpflichtende Verwendung von eForms sowie Vorgaben an das Zur-Verfügung-Stellen von Ausschreibungsunterlagen zum Inhalt hatte.
Im aktuellen Rundschreiben geht es jedoch um die Datenqualität der Publikationen. Um alle gesetzliche Publikationsverpflichtungen zu erfüllen, müssen in Österreich zusätzlich die Kerndaten der Vergabeverfahren auf www.data.gv.at zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht im Regelfall durch den Einsatz von automationsgestützten Beschaffungsplattformen, wie der ANKÖ eVergabe+. Die Datenqualität ist dabei für die Analyse der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen von besonderer Bedeutung.
Ergebnisse der Überprüfung
Das BMJ führte eine stichprobenartige Überprüfung der veröffentlichten Bekanntgaben im Zeitraum vom 5. Oktober 2023 bis 5. Dezember 2023 durch. Die Ergebnisse zeigten unter vielen anderen Punkten, dass:
Insgesamt ergab die Überprüfung, dass rund 43 % aller Bekanntgaben unvollständige oder unplausible Daten enthielten. Hier finden Sie die detaillierten Ergebnisse:
Download: Originaltext des Rundschreibens des BMJ (PDF, 289 KB)
Konsequenzen und Ausnahmeregelungen
Auftraggeber:innen, die gegen Publikationsverpflichtungen verstoßen, können von der Verwaltungsstrafbehörde mit einer Geldstrafe von bis zu EUR 50.000 belegt werden.
Es gibt zwar Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht bestimmter Angaben, diese müssen jedoch restriktiv interpretiert werden. Die Beweislast liegt bei den Auftraggeber:innen, die zeigen müssen, dass die Nichtveröffentlichung bestimmter Informationen im öffentlichen Interesse liegt.
Maßnahmen und Appell an die Auftraggeber:innen
Das BMJ wird die Datenqualität weiterhin überwachen und behält sich weitere Maßnahmen vor, um die Einhaltung der Veröffentlichungsverpflichtungen sicherzustellen. Die öffentlichen Auftraggeber:innen werden dringend aufgefordert, ihre Verpflichtungen gemäß den Bundesvergabegesetzen korrekt umzusetzen.
Das Rundschreiben endet mit der Bitte an Bundesministerien und Länder, ihre Dienststellen und Auftraggeber:innen über die geltenden Anforderungen zu informieren und ihre korrekte Umsetzung sicherzustellen. Hier finden Sie den Originaltext des Rundschreibens in voller Länge:
Download: Originaltext des Rundschreibens des BMJ (PDF, 289 KB)
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